Österreichischer
Fachverband
Abgabenänderunsgesetz 2011
Glücksspielabgabe für Gewinnspiele und Preisausschreiben
Am 31. Mai 2011 hat der Ministerrat mit dem Beschluss des Abgabenänderungsgesetzes 2011 auch eine wichtige Änderung des Glücksspielgesetzes vorgenommen. Gleichzeitig wurde diese Gesetzesmaterie auch dem Finanzausschuss des Österreichischen Nationalrat zur weiteren parlamentarischen Behandlung zugeleitet.
Einführung der Glückspielabgabe für Preisausschreiben und Gewinnspiele per 1.1.2011
Wie Ende April 2011 informiert, wurde mit 1.1.2011 der Geltungsbereich der Glücksspielabgabe nach dem Glücksspielgesetz in Höhe von 5 % auch auf Gewinnspiele und Preisausschreiben ohne Spieleinsatz ausgedehnt. Die Änderung im Glücksspielgesetz erfolgte gleichzeitig mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Herbst 2010.
Erfolgreiche Verhandlungen mit dem Finanzministerium: Bagatellgrenze in Höhe von Euro 10.000,00
Der Fachverband Werbung und die WKÖ haben sich in den politischen Verhandlungen mit dem Finanzministerium vehement gegen diese neuerliche Steuerbelastung der österreichischen Werbe- und Kommunikationswirtschaft ausgesprochen. Nunmehr hat der Fachverband Werbung erreicht, dass im Glücksspielgesetz eine Bagatellgrenze in Höhe von € 10.000,00 pro Jahr für Gewinnspiele und Preisausschreiben eingezogen werden soll.
Die vom Ministerrat am 31. Mai 2011 beschlossene Änderung des § 58 Abs. 3 (Ermäßigte Glücksspielabgabe) Glücksspielgesetz lautet:
„Glücksspiele im Rahmen von Gewinnspielen (Preisausschreiben) ohne vermögenswerte Leistung gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 (Einsatz) unterliegen einer Glücksspielabgabe von 5 % der in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinn), wenn sich das Gewinnspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn die Steuer den Betrag von € 500,-- pro Kalenderjahr nicht überschreitet.“
Weitere Informationen zum Abgabenänderungsgesetz 2011 und zur Glücksspielabgabe finden Sie hier auf der Homepage des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation. Es ist bezüglich des weiteren parlamentarischen Fahrplans davon auszugehen, dass der Finanzausschuss noch im Juni 2011 und das Plenum des Österreichischen Nationalrats noch vor der Sommerpause im Juli 2011 diese Änderung des Glücksspielgesetzes beschließen wird.
© Wirtschaftskammer Tirol Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation