So schmecken Cookies auch dem EDSA

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat sich die Gestaltung von Cookie-Bannern auf allgemeinen Webseiten (Webseiten, Webshops, Apps etc) zur Brust genommen. Im “Draft Report of the work undertaken by the Cookie Banner Taskforce” hat der EDSA nun veröffentlicht, wie ein rechtskonformes Cookie-Banner auszuschauen hat. Darauf solltet ihr Acht geben: 

• Plant einen „Zustimmen“- und einen „Ablehnen“-Button auf der ersten Ebene des Banners ein. Verwendet dabei eindeutige Begriffe.  („Einstellungen speichern“ anstelle von Ablehnen kann irreführend sein).

• „Vorabgehakte“ Kästchen dürft ihr nicht verwenden! Nutzer:innen müssen eine aktive Zustimmung geben (No-Go: „Mit dem Weitersurfen akzeptieren Sie…“).

•   Bei der Gestaltung müsst ihr unbedingt von täuschende Farbgebung oder Größe absehen.  (zB roter, großer „Zustimmen“-Button und grau hinterlegter „Ablehnen“-Button).

• Der Widerruf der Einwilligung (ein nachträgliches „Ablehnen“) muss ähnlich einfach wie das „Zustimmen“ jederzeit möglich sein (zB ein Button mit „Ablehnen“ in der Datenschutzerklärung oder Cookie-Policy