Ab 1.1.24: Rundfunkgebühren für Unternehmen

Ab 1.1.2024 müssen kommunalsteuerpflichtige Unternehmen einen ORF-Beitrag zu bezahlen. Die Höhe dieses Beitrags richtet sich nach der Summe der Arbeitslöhne und danach, ob Landesabgaben zu entrichten sind. Hier findet ihr die wichtigsten Infos auf einen Blick: 

Welche Firmen müssen den ORF-Beitrag zahlen?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen und Institutionen, die Kommunalsteuern zahlen, auch dazu verpflichtet, den ORF-Beitrag zu leisten. Die Höhe der Kommunalsteuer richtet sich nach den Arbeitslöhnen.

 

Wie hoch fällt der Betrag aus?

Das hängt von der Höhe der Kommunalsteuer in eurer Gemeinde ab. Hier sind die Stufen:

- Bis zu 1,6 Mio. Euro Kommunalsteuer erfordert einen ORF-Beitrag.

- Bis zu 3 Mio. Euro Kommunalsteuer erfordern zwei ORF-Beiträge.

- Bis zu 10 Mio. Euro Kommunalsteuer erfordern sieben ORF-Beiträge.

- Bis zu 50 Mio. Euro Kommunalsteuer erfordern zehn ORF-Beiträge.

- Bis zu 90 Mio. Euro Kommunalsteuer erfordern zwanzig ORF-Beiträge.

- Über 90 Mio. Euro Kommunalsteuer erfordern sogar fünfzig ORF-Beiträge.

 

Wer ist von der Beitragspflicht befreit?

Es gibt einige Ausnahmen: Zum Beispiel sind Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen befreit, sofern sie mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Gesundheitswesen, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen.

Auch kleinere Betriebe, die keine Kommunalsteuern zahlen, sind auch von der Pflicht befreit, den ORF-Beitrag zu zahlen.

 

Was, wenn sich Firma und Hauptwohnsitz am selben Ort befinden?

Hier gilt die Regel: Je nachdem, ob es sich um eine betriebliche oder private Betriebsstätte handelt, gibt es nur eine Beitragspflicht.

Wenn eine Betriebsstätte von der Kommunalsteuer befreit oder ausgenommen ist, müsst ihr privat den Rundfunkbeitrag zahlen.

 

Wann endet die Beitragspflicht?

Wenn ihr eine Betriebstätte aufgebt oder euer Unternehmen schließt, könnt ihr dem ORF-Beitrags Service dies mitteilen. Es gilt eine Jahresfrist.