Infos zur Schwellenwertverordnung 2023

Das Justizministerium hat die so genannte Schwellenwertverordnung im Bundesvergabegesetz (BGBl II 34/2023) mit 07.02.23 bis 30.6.2023 verlängert. Diese Schwellenwertverordnung besagt, dass öffentliche Auftraggeber Aufträge im Wert von bis zu 100.000 Euro netto ohne Ausschreibung an Dienstleistungsbetriebe vergeben dürfen. Damit sollen regionale Betriebe gefördert werden. Wie es nach dem 30.06.2023 weitergeht, steht noch offen. 

Detailsinfos und Hintergründe zur Schwellenwertverordnung hat die Wirtschaftskammer Österreich hier übersichtlich zusammengestellt.