Steuererklärung 2022 - wertvolle Infos für Einzelunternehmer:innen

Die Steuererklärung gehört für viele nicht zu den schönsten Seiten des Unternehmer:innentums. Mit den Tipps der WKT fällt das Ganze vielleicht ein wenig leichter. Gerade jetzt ist es für Einzelunternehmer:innen interessant zu prüfen, ob die sich die Möglichkeit zur so genannten "Pauschalierung" beim Berechnen von Gewinn und Vorsteuern lohnt. 

NEU: Für das Kalenderjahr 2020 gibt es eine mit dem Steuerreformgesetz 2020 beschlossene Pauschalierung für Kleinunternehmer (Umsatzgrenzen 35.000 EUR).
» Details zur Pauschalierung für Kleinunternehmer

Die „Basispauschalierung“ kann von Unternehmen aller Branchen gewählt werden. Dabei werden die Betriebsausgaben mit 12 % (für bestimmte Tätigkeiten wie kaufmännische oder technische Beratung, Konsulent oder Geschäftsführer mit 6 %) pauschal ermittelt.

NEU ( und ein wenig kompliziert)  ist, dass ab 2019 bei unecht umsatzsteuerbefreiten Unternehmern (z.B. Kleinunternehmer) und Nichtunternehmern die auf abpauschalierte Betriebsausgaben entfallende – einkommensteuerlich abzugsfähige – Umsatzsteuer nicht mehr in Höhe des rechnerisch ermittelten Vorsteuerpauschales berücksichtigt werden darf.
» Details zur Basispauschalierung

Tipp: 

Ob sich eine Pauschalierung wirklich auszahlt und Vorteile wie einfachere Aufzeichnungen, Ersparnis von Steuerberatungskosten oder eine geringere Steuerbelastung, kann man korrekterweise nur durch eine Vergleichsrechnung z.B. anhand der Zahlen aus den Vorjahren herausfinden. Klar ist aber: Bei Anwendung der Pauschalierung braucht man für die pauschal ermittelten Beträge keine Belege sammeln und aufbewahrten. Das gilbt natürlich nicht für die Einnahmen. Diese müssen immer und in jedem Fall ermittelt und nachgewiesen werden.

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