Umsatzgrenze für Kleinunternehmer steigt.

Mehr Flexibilität und neue Chancen für Kleinunternehmer: Österreich hebt die Umsatzgrenze an. 

 Die Umsatzsteuerregeln werden reformiert. Das bringt 2025 wichtige Erleichterungen für Kleinunternehmer in Österreich und der EU: Die Umsatzgrenzen steigen, die Übergangsregelungen werden flexibler und auch für Unternehmer:innen aus dem EU-Ausland gibt es spannende Neuerungen.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

Anhebung der Umsatzgrenze
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer steigt von 42.000 Euro brutto auf 55.000 Euro brutto. 

Wegfall der Steuerpflicht-Berechnung: 
Ab 2025 entfällt die bisherige Berechnung der Umsatzgrenze mit angenommener Steuerpflicht – das macht die Berechnung einfacher.

Neue Regelung bei Grenzüberschreitungen: 
 - Die Steuerbefreiung entfällt erst ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet; vorherige Umsätze bleiben steuerfrei.
 - Überschreitung bis zu 10 %: Die Steuerbefreiung bleibt bis zum Jahresende erhalten, und die Steuerpflicht greift erst im nächsten Jahr.
 - Überschreitung über 10 %: Die Umsatzsteuerpflicht wird sofort fällig, jedoch nur für den Betrag über der Grenze und alle folgenden Umsätze.

Kleinunternehmerregelung für EU-Unternehmen: 
 - Auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern können die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn sie:

   - Im Vorjahr und laufenden Jahr einen unionsweiten Umsatz von maximal 100.000 Euro haben und
   - die Kleinunternehmergrenze des jeweiligen Mitgliedstaats einhalten.
 - Die Befreiung muss im Ansässigkeitsstaat beantragt werden.

Spezielle Identifikationsnummer:
Unternehmen, die die Befreiung bekommen, erhalten eine „EX-ID“ (Umsatzsteuer-ID mit dem Zusatz „-EX“), die sie als Kleinunternehmer ausweist.

Ende der Befreiung bei Schwellenwertüberschreitung:
Überschreitet ein Unternehmen die 100.000-Euro-Grenze unionsweit, endet die Steuerbefreiung ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Detaillierte Infos findet ihr auf der WKT-Serviceseite. Hier klicken und lesen.