Mehr Flexibilität und neue Chancen für Kleinunternehmer: Österreich hebt die Umsatzgrenze an.
Die Umsatzsteuerregeln werden reformiert. Das bringt 2025 wichtige Erleichterungen für Kleinunternehmer in Österreich und der EU: Die Umsatzgrenzen steigen, die Übergangsregelungen werden flexibler und auch für Unternehmer:innen aus dem EU-Ausland gibt es spannende Neuerungen.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
Anhebung der Umsatzgrenze:
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer steigt von 42.000 Euro brutto auf 55.000 Euro brutto.
Wegfall der Steuerpflicht-Berechnung:
Ab 2025 entfällt die bisherige Berechnung der Umsatzgrenze mit angenommener Steuerpflicht – das macht die Berechnung einfacher.
Neue Regelung bei Grenzüberschreitungen:
- Die Steuerbefreiung entfällt erst ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet; vorherige Umsätze bleiben steuerfrei.
- Überschreitung bis zu 10 %: Die Steuerbefreiung bleibt bis zum Jahresende erhalten, und die Steuerpflicht greift erst im nächsten Jahr.
- Überschreitung über 10 %: Die Umsatzsteuerpflicht wird sofort fällig, jedoch nur für den Betrag über der Grenze und alle folgenden Umsätze.
Kleinunternehmerregelung für EU-Unternehmen:
- Auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern können die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn sie:
- Im Vorjahr und laufenden Jahr einen unionsweiten Umsatz von maximal 100.000 Euro haben und
- die Kleinunternehmergrenze des jeweiligen Mitgliedstaats einhalten.
- Die Befreiung muss im Ansässigkeitsstaat beantragt werden.
Spezielle Identifikationsnummer:
Unternehmen, die die Befreiung bekommen, erhalten eine „EX-ID“ (Umsatzsteuer-ID mit dem Zusatz „-EX“), die sie als Kleinunternehmer ausweist.
Ende der Befreiung bei Schwellenwertüberschreitung:
Überschreitet ein Unternehmen die 100.000-Euro-Grenze unionsweit, endet die Steuerbefreiung ab dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Detaillierte Infos findet ihr auf der WKT-Serviceseite. Hier klicken und lesen.