Gesucht. Gefunden. Gestatten? Höretzeder und Windhaber!

Diese beiden jungen Creatives muss man kennen. Spätestens jetzt. Denn: Jana Windhaber und Sophia Höretzeder sind Tirols Vertreterinnen beim High Potentials Event des Art Director Club of Europe-Meetings Ende Mai in Spanien. Die Jury zeigte sich von aktuellen Arbeiten und Lebensläufen gleichermaßen beeindruckt und attestiert den beiden Tirolerinnen Großes und Großartiges. Grund genug, die jungen Frauen auch an dieser Stelle kurz vorzustellen: 

Jana Windhaber

Die Innsbrucker Agentur ACC hat es gut erwischt: Jana Windhaber ist seit Anfang 2023 die neue Art Direktion für Creative Communication. Gelernt ist gelernt, drei Jahre lang übte Jana diese Position in der Tirol Werbung aus. Vorher sammelte die studierte Ethnologin jede Menge Erfahrung als Grafikerin. Nach ihrer Ausbildung an der HTL für Bau und Design in Innsbruck war sie zunächst vier Jahre für die Agentur „himmel“ tätig.

 

Sophia Höretzeder

Grafikerin. Designerin und Lehrerin: Sophia Höretzeder hat Energie für drei. Halbe Sachen sind trotzdem nicht ihre Sache. Nach der Schulausbildung in Kufstein und neben dem Fashion & Technology-Studium an der Kunstuni Linz lernte sie das kreative Handwerk im Familienunternehmen „himmel“ von der Pike auf. Inzwischen gibt sie ihr umfassendes Mediendesign-Wissen an der HLW Kufstein weiter.

 

High Potentials Meetup in Barcelona

50 ausgewählte junge Kreative haben am 18. und 19. Mai 2023 im Rahmen des ADC*E-Events die Chance, sich und ihre Arbeit vorzustellen, ihr Netzwerk auszubauen und spannende Workshops zu besuchen. Die Veranstaltung ist ein gemeinsames Projekt des ADCE, der D&AD und dem EU Erasmus+ Programm. Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer Tirol ermöglicht den beiden Gewinnerinnen des Bewerbungsverfahrens die kostenlose Teilnahme.

 

 

 

 

 

 

ADCE High Potentials Event in Barcelona - JETZT BEWERBEN!

Noch bis 10. April bewerben: Mit der Fachgruppe gratis zum High Potentials-Event in Barcelona. Alle Infos dazu hier. 

WOW-CHANCE für Tirols Kreativtalente

Tirol braucht euch beim High Potential Event des Art Directors Club of Europe! Die Fachgruppe sucht zwei junge Tiroler Kreative und sponsert den Trip mit € 800,- pro Person. Hier findet ihr alle Infos zur Anmeldung und zum Event von 17.05.-19.05.2023: 

Barcelona ist lässig. Aber worum geht’s eigentlich?

Das Potential Europas junger Kreativlinge ist gigantisch. Das gehört genutzt, meinen wir und meint auch der Art Directors Club of Europe und bietet jungen High Potentials am 18. und 19.5.2023 in Barcelona eine Bühne.

50 ausgewählte junge Kreative haben die Chance, sich und ihre Arbeit vorzustellen, ihr Netzwerk auszubauen, spannende Workshops zu besuchen und natürlich auch ein wenig zu feiern. Gemeinsam mit dem ADCE, der D&AD und dem EU Erasmus+ Programm möchte die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation zwei Tiroler:innen die Möglichkeit geben, dabei zu sein. Eine Fachjury begleitet die Entscheidung, wer Tirol im Mai vertreten darf.

  

Wer kann mitmachen?

Grundsätzlich laden wir alle Tiroler:innen zwischen 20 und 32 Jahren aus den Bereich Grafik, Text, (Web)Design, Illustration und Digitales ein, sich zu bewerben. Voraussetzungen: Du bist selbstständiges Fachgruppenmitglied oder Mitarbeiter:in einer Tiroler Agentur, die Teil der Fachgruppe Werbung und Markkommunikation ist. Und: Du bist bereit, während der Eventtage hin und wieder etwas Futter für unsere Social Media-Kanäle und die Website zu sammeln. Außerdem erklärst du dich mit den Teilnahmebedingungen des ADCE einverstanden. Diese findest du hier: https://www.adceurope.org/education/high-potentials/

 

So läuft die Bewerbung:

Interessierte schicken bitte:

a) die 3 besten Arbeiten als pdf-Portfolio

b) Kontaktdaten

c) und den aktuellen Arbeitgeber

bis 10. April 2023, 12.00 Uhr per Mail an an: werbung@wktirol.at

 Wer entscheidet, wer nach Barcelona darf?

Alle Bewerbungen werden von einer Jury des ADC*E gesichtet und bewertet. Die besten zwei Tiroler High Potentials werden bis spätestens 12. April 2023 zum Event eingeladen, dann erhalten die Gewinner:innen auch weitere Infos und Details.

Und was kostet das Ganze?

Nix. Nada. Für unsere KandidatInnen fallen keine weiteren Kosten an: Die Reisekosten, also das Geld für das Flugticket und Taschengeld, werden von der Fachgruppe 800 Euro pro Person gesponsert. Achtung! Die An-/Abreise ist selbst zu organisieren. Kann aus irgendeinem Grund die Reise nicht angetreten werden, ist der Zuschuss der Fachgruppe zu refundieren. Um die Unterkunft, die Verpflegung vor Ort und die Teilnahmekosten für die Workshops kümmert sich der ADCE.

Alle Infos zum Event auf der Website des ADCE: https://www.adceurope.org/education/high-potentials/.

 

Noch Fragen? Fachgruppenobmann Tom Jank steht gerne Rede und Antwort!

Haftungsausschluss: Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden in Zusammenhang mit der Reise zum „High Potential“ Event des ADC*E (Art Directors Club of Europe) nach Barcelona – ausgenommen in Fällen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz – wird seitens der Fachgruppe Werbung der Wirtschaftskammer Tirol ausdrücklich ausgeschlossen.

 

 

Foto: ADC*E

 

 

 

Ausschreibung: Standortagentur Tirol sucht Agentur für Grafik und Social Media

Die Standortagentur Tirol ist auf der Suche nach einer neuen Agentur für Grafik, Digitales und Social Media. 


Die Ausschreibung wurde unter diesem Link auf der Vergabeplattform ANKÖ veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist läuft bis 14.04.2023, 12:00 Uhr. 

Ausschreibung: Website für die Gemeinde Wattens

Eine neue Website für Wattens: der WEI SRAUM begleitet ein zweistufiges Auswahlverfahren einer geeigneten Kreativagentur. 

Klar, modern, übersichtlich und CD-konform soll die neue Gemeinde-Website von Wattens werden. Interessierte (Tiroler) Gestaltungsbüros können sich bis 27. März 2023 mit ihrem Agentur-Portfolio bewerben. Stufe 2 des Gestaltungswettbewerb startet am 31. März 2023. Eine Fachjury lädt bis zu sechs Bewerber:innen aus Stufe 1 zur Agenturpräsentation ein. Diese findet am 13. April 2023 statt. Auch wird keine gestalterische Leistung gefordert. 

Agenturportfolio bitte bis 27.03.23 an: wettbewerbe@weissraum.at (Betreff: Vergabeprozess »Website Gemeinde Wattens«)

Weitere Details und Rückfragehinweise findet ihr hier. 

 

 

Foto: WEI SRAUM

Steuererklärung 2022 - wertvolle Infos für Einzelunternehmer:innen

Die Steuererklärung gehört für viele nicht zu den schönsten Seiten des Unternehmer:innentums. Mit den Tipps der WKT fällt das Ganze vielleicht ein wenig leichter. Gerade jetzt ist es für Einzelunternehmer:innen interessant zu prüfen, ob die sich die Möglichkeit zur so genannten "Pauschalierung" beim Berechnen von Gewinn und Vorsteuern lohnt. 

NEU: Für das Kalenderjahr 2020 gibt es eine mit dem Steuerreformgesetz 2020 beschlossene Pauschalierung für Kleinunternehmer (Umsatzgrenzen 35.000 EUR).
» Details zur Pauschalierung für Kleinunternehmer

Die „Basispauschalierung“ kann von Unternehmen aller Branchen gewählt werden. Dabei werden die Betriebsausgaben mit 12 % (für bestimmte Tätigkeiten wie kaufmännische oder technische Beratung, Konsulent oder Geschäftsführer mit 6 %) pauschal ermittelt.

NEU ( und ein wenig kompliziert)  ist, dass ab 2019 bei unecht umsatzsteuerbefreiten Unternehmern (z.B. Kleinunternehmer) und Nichtunternehmern die auf abpauschalierte Betriebsausgaben entfallende – einkommensteuerlich abzugsfähige – Umsatzsteuer nicht mehr in Höhe des rechnerisch ermittelten Vorsteuerpauschales berücksichtigt werden darf.
» Details zur Basispauschalierung

Tipp: 

Ob sich eine Pauschalierung wirklich auszahlt und Vorteile wie einfachere Aufzeichnungen, Ersparnis von Steuerberatungskosten oder eine geringere Steuerbelastung, kann man korrekterweise nur durch eine Vergleichsrechnung z.B. anhand der Zahlen aus den Vorjahren herausfinden. Klar ist aber: Bei Anwendung der Pauschalierung braucht man für die pauschal ermittelten Beträge keine Belege sammeln und aufbewahrten. Das gilbt natürlich nicht für die Einnahmen. Diese müssen immer und in jedem Fall ermittelt und nachgewiesen werden.

Zum gesamten WKT-Artikel

 

 

Investitionsprämie - der ultimative Guide zum Downloaden

Das Förderungsprogramm „aws Investitionsprämie“ kann eurem Unternehmen (finanziellen) Rückenwind geben. Wer was wie und in welcher Höhe fördert, hat die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) in einem neuen, 55-Seiten starken FAQ für euch zusammengefasst.

Hier downloaden

Finanzamt: Jetzt der Mitteilungspflicht für Auslandsleistungen 2022 nachgehen

In Österreich besteht für bestimmte Zahlungen aus dem Ausland oder ins Ausland eine Mitteilungspflicht an das Finanzamt. Grob gesagt müssen Zahlungen an Geschäftspartner für bestimmte im Inland erbrachte Leistungen gemeldet werden. Ebenso meldepflichtig sind auch Zahlungen ins Ausland für bestimmte Leistungen, die im Inland ausgeführt wurden bzw. die sich auf das Inland beziehen.

Mitteilungspflicht für bestimmte Leistungen gem. § 109a EStG

Für das abgelaufene Jahr 2022 müssen Unternehmer:innen ausbezahlte Honorare für bestimmte Leistungen, die außerhalb eines Dienstverhältnisses an sie erbracht worden sind, an ihr Betriebsfinanzamt melden. Die Meldung ist in elektronischer Form bis Ende Februar 2023 via ELDA an das zuständige Finanzamt schicken. Nicht vergessen: Neben Name (Firma), Wohnanschrift bzw. Sitz der Geschäftsleitung und die Sozialversicherungsnummer bei natürlichen Personen müsst ihr auch für jede Art der erbrachten Leistung das Jahresentgelt, die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer und die Höhe eines Dienstnehmeranteils zur Sozialversicherung bekannt geben. Außerdem solltet ihr der betroffenen Person eine Kopie der Meldung zuschicken und einen Beitragsgrundlagen-Nachweis (Formular L 16) an die Sozialversicherung übermitteln.

Keine Mitteilung müsst ihr machen, wenn:

  • insgesamt im Kalenderjahr geleistete (Gesamt)Nettoentgelt einschließlich allfälliger vergüteter Reisekostenersätze nicht mehr als 900 EUR und gleichzeitig
  • das (Gesamt)Nettoentgelt einschließlich allfälliger vergüteter Reisekostenersätze für jede einzelne Leistung nicht mehr als 450 EUR beträgt.

Weitere Infos dazu auf der Seite „Mitteilungspflicht gemäß § 109a EStG

Mitteilung bei Auslandszahlungen gem. § 109b EStG

Auch wenn ihr im Inland erbrachte, selbstständige Arbeit fürs Ausland erbracht habt, möchte das Finanzamt das gerne wissen. Auch so genannte Vermittlungsleistungen, die von unbeschränkt Steuerpflichtigen erbracht wurden oder sich auf das Inland beziehen und Zahlungen bei kaufmännischer und technischer Beratung im Inland müsst ihr eurer Meldepflicht nachgehen. Auch hier gilt die Frist bis Ende Feber 2023. Eure Meldung muss folgende Infos enthalten: die Angabe des Leistungserbringers, das Land in welches die Zahlung erfolgt ist und die Höhe der Zahlung. 

 Es besteht keine Mitteilungspflicht, wenn

  • die Summe der Zahlungen an einen Leistungserbringer 100.000 EUR pro Kalenderjahr nicht übersteigt,
  • ein Steuerabzug gem. § 99 EStG für beschränkt Steuerpflichtige zu erfolgen hat oder
  • die Zahlung an eine ausländische Körperschaft erfolgt, die im Ausland einem Steuerabzug von mindestens 15 % unterliegt. 

Details findet auf der WK-Infoseite zur Mitteilung bei Zahlungen ins Ausland gemäß § 109b EStG.

Achtung: Wer die Meldeverpflichtung vorsätzlich verletzt, begeht eine Finanzordnungswidrigkeit kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10 % des zu meldenden Betrages (maximal 20.000 EUR) bestraft werden.